Die Veranstaltung wird von Dr. Alexander Heinze durchgeführt.

1. Einübung juristischer Arbeitsmethoden
 
Diese sollen dazu befähigen,
 
selbstständig zu erkennen, welche Gesetzesbestimmungen auf gegebene Sachverhalte zutreffen;
Fallbeispiele in rechtsüblichem Deutsch zu diskutieren (Gutachtenstil).
2. Erarbeitung eines Fachwortschatzes für grundlegende Bereiche des deutschen Rechts
 
Der Fachwortschatz soll zu einem gewissen Leseverständnis von Gesetzestexten und anderen juristischen Texten führen.
 
3. Erlangung von Grundkenntnissen in den Rechtsgebieten, die zum Kernbestand der juristischen Ausbildung gehören
 
Diese Grundkenntnisse sind eng verbunden mit dem Erlernen der deutschen Rechtssprache, insbesondere mit der Erarbeitung eines Fachwortschatzes. Sie sollen zudem ermöglichen, dass ausländische Studierende in deutschen Lehrveranstaltungen aktiv mitarbeiten können.
 

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