Die Vorlesung wird jeweils im SoSe angeboten und gehört zum Pflichtmodul (Schwerpunkt 6) bzw. Wahlmodul (Schwerpunkt 5). Beim Strafanwendungsrecht geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen das deutsche Strafrecht auf Auslandssachverhalte anwendbar ist. Solche Auslandssachverhalte sind im Rahmen der EU tägliche Praxis der Strafverfolgungsbehörden und gewinnen immer mehr an Bedeutung, auch wenn sich die Taten im außereuropäischen Ausland zugetragen haben. Genannt seien in diesem Zusammenhang nur die grenzüberschreitende Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen (Fall Pinochet) und Wirtschaftsstraftaten (Fall Schneider). Das Strafanwendungsrecht zählt in den Grundzügen auch zum Pflichtstoff des ersten Staatsexamens (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 a) NJAVO).

Im Bereich des europäischen Strafrechts geht es um den vielschichtigen und komplexen Einfluss der europäischen Integration auf das innerstaatliche Strafrecht. Dieser Einfluss findet einerseits über den Europarat im Wege strafrechtlicher Konventionen, vor allem der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte statt. Zum andern existieren materiellrechtliche und vor allem verfahrensrechtliche Vorgaben der EU, die das innerstaatliche Recht beeinflussen, wobei insoweit der Lissaboner Vertrag einige Änderungen gebracht hat. Schließlich ist eine wachsende Institutionalisierung durch Schaffung europäischer Strafverfolgungsbehörden zu beobachten (Olaf, Europol, Eurojust, gegebenenfalls europäische Staatsanwaltschaft). Diese Behörden wirken an der Verfolgung grenzüberschreitender Sachverhalte mit und es kommt so zu Kooperationen und Überschneidungen mit dem nationalen Strafverfahrensrecht.

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